Gegen Schnecken in allen Kulturen 5 g/10 m² (ca. 40 Körner pro m²) um die Pflanzen auf den feuchten Boden streuen. Gegen Zuwanderung aus anstossenden Wiesen: Ränder als Schutzstreifen zusätzlich behandeln.
Anwendungszeitraum
Januar – Dezember
Wirkung
Limax M wirkt gegen Schnecken aller Art (auch die kleinen Tauschnecken). Limax Special hat eine gute Lockwirkung auf alle Arten und ist für Schnecken leicht aufnehmbar. Die kleinen Granulate/Mini-Schneckenkörner erlauben eine sehr gute Verteilung auf dem Boden. Die Wirkung bleibt bei Niederschlägen erhalten. Solange Köder vorhanden sind, werden die Schnecken bekämpft und auch neu zuwandernde sicher erfasst. Der mikrobielle Abbau (innert 8–12 Tagen) von Metaldehyd in ungiftige Essigsäure erfolgt sehr rasch. Die Essigsäure zerfällt schliesslich in Kohlendioxid und Wasser. So bleiben keine giftigen Rückstände im Boden. Limax Special hat keine negativen Einflüsse auf Regenwürmer.
Zu Beachten
Auf den Boden zu streuen. Keine essbaren Pflanzenteile bestreuen. Das Zeitintervall zwischen zwei aufeinanderfolgenden Behandlungen beträgt mindestens 14 Tage. Ausbringen des Granulats: Schutzhandschuhe tragen. Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln Produkt nicht in Häufchen auslegen, verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen sowie nicht mehr als 280 g Produkt/Are (= 70 mg des Wirkstoffes Metaldehyd pro m²) auf derselben Parzelle innerhalb eines Jahres anwenden. Mittel ist giftig für Haustiere. Haustiere von Produktpackungen fernhalten.
Die Wiederverwendung der Gebinde ist verboten.
Enthält R-p-Mentha-1,8- dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe tragen. Leere Gebinde gründlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr. Entsorgung von Mittelresten bei der Gemeindesammelstelle, der Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle. Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.