Hecken-Kur

Fungizid

Hecken-Kur ist ein flüssiges Fungizid-Konzentrat zum Verdünnen, Spritzen und Giessen gegen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze, Wurzel- und -Wurzelhalsfäule, Falscher Mehltau, Schorf und Lederfäule an Beeren, Kernobst, Reben, Gemüse, Gehölzen und anderen Zierpflanzen.
  • Rasche Aufnahme via Wurzel und Blatt
  • Verteilt sich in der ganzen Pflanze
  • Fördert die natürliche Widerstandskraft
  • Schützt auch den Neuzuwachs
  • Auch gegen Falscher Mehltau und Schorf
Hecken-Kur
Hecken-Kur
Hecken-Kur
Hecken-Kur
Hecken-Kur
Hecken-Kur

Wirkt bei folgenden Schäden

Anwendung

Allgemein
Wenn nicht anders genannt sind die Anwendungen als Spritzbehandlung auszuführen. Die Wassermenge für Giessabehandlungen beträgt bei Topf- und Containerpflanzen 100 ml/1 l Substrat oder für Boden 5–10 l/m².

Beeren
Brombeere: 0,4 % (40 ml/10 l Wasser) gegen Falscher Mehltau. Behandlungen im Abstand von 7–10 Tagen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50 % der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen. Wartefrist 3 Wochen.
Erdbeere allgemein: Maximal insgesamt 3 Spritz- und Giessbehandlungen pro Kultur und Jahr.
Erdbeere: 50 ml/100 m² (50 ml/100 l Wasser) zum Giessen gegen Lederfäule, Rhizomfäule und rote Wurzelfäule zur Anwendung vor der Blüte und nach der Ernte.
Erdbeere: 0,5 % (50 ml/10 l Wasser) als Spritzbehandlung gegen Lederfäule (Teilwirkung). Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen. Wartefrist 3 Wochen.
Himbeere: 0,4 % (40 ml/10 l Wasser). Anwendung zum Giessen oder Spritzen vor der Blüte oder nach der Ernte. Behandlungen im Abstand von 7–10 Tagen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50 % der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150–170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.

Obst
Allgemein: Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 m³/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. Wartefrist 2 Wochen.
Apfel, Birne / Nashi: 0,2 % bei 32 ml/100 m² (20 ml/10 l Wasser bei 1,6 l Spritzbrühe für 10 m²) mit Teilwirkung gegen Schorf des Kernobsts ab Austrieb oder gegen Lagerschorf ab Stadium etwa 60 % der sortentypischen Fruchtgrösse erreicht bis Genussreife (BBCH 76–89).

Weinbau
Reben: 0,2 % bei 32 ml/100 m² (20 ml/10 l Wasser) gegen Falscher Mehltau (Teilwirkung) für Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Nachblüte (BBCH 71–81) und eine Referenzbrühemenge von bei 1,6 l Spritzbrühe für 10 m² (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4,5 m³/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen. Die erste Behandlung muss unbedingt präventiv im 4–5-Blattstadium (BBCH 14–15) der Rebe erfolgen. Die Behandlung alle 8–12 Tage je nach Infektionsdruck wiederholen. Bei starkem Wachstum und kritischen Wetterbedingungen werden kürzere Spritzabstände empfohlen. Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

Gemüse
Allgemein: In allen genannten Gemüsekulturen gegen Falscher Mehltau.
Artischocken: 35 ml/100 m² (35 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 3 Wochen.
Aubergine, Paprika: 40 ml/100 m² (40 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Maximal 5 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Baby-Leaf (Asteraceae), Salate (Asteraceae): 30 ml/100 m² (30 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Behandlungen im Abstand von 7–10 Tagen. Maximal 4 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 14 Tage.
Chicorée: 35 ml/100 m² (35 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Maximal 4 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Gurken: 0,35 % bei 35 ml/100 m² (35 ml/10 l Wasser auf 100 m²) bei Infektionsgefahr. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Speisekürbisse (ungeniessbare Schale): 30 ml/100 m² (30 ml/10 l Wasser für 100 m²). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.

Zierpflanzen
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst): 50 ml/100 m² (50 ml/10 l Wasser für 100 m²) zur Giess-Behandlung gegen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze (Teilwirkung gegen: B. cinerea, Chalara spp., Fusarium spp., Penicillium spp., Pythium spp., Rhizoctonia spp., Sclerotinia spp., etc.). Erste Behandlung bei der Pflanzung. Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Blumenkulturen und Grünpflanzen: 0,5 % (50 ml/10 l Wasser) zur Spritzbehandlung. Maximal 6 Behandlungen pro Kultur und Jahr.

Anwendungszeitraum

Januar – Dezember

Wirkung

Hecken-Kur ist ein systemisches Fungizid. Der Wirkstoff Kaliumphosphonat gehört zur chemischen Familie der Phosphonate. Kaliumphosphonat hat eine Wirkung gegen die Pilze aus der Familie der Oomyceten: Plasmapora, Phytophthora, Pythium, Bremia und gegen Schorf. Er wird über die Blätter rasch in der ganzen Pflanze verteilt und schützt so präventiv vor Infektionen. Durch die systemischen Eigenschaften wird ebenfalls der Neuzuwachs vor Infektionen geschützt. Die direkte Wirkung auf den Schadpilz erfolgt durch Abtöten der Sporen und Beeinträchtigung des Myzelwachstums. Andererseits hat Hecken-Kur auch einen indirekten Effekt gegen die Pilze, indem die natürlichen Abwehrsysteme der behandelten Pflanzen stimuliert werden.

Zu Beachten

Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use) für Artischocken, Aubergine, Brombeeren, Chicorée, Gurken, Himbeeren, Paprika und Speisekürbis (ungeniessbare Schale). Die Wirkung von Hecken-Kur wird durch Niederschläge nicht beeinträchtigt, wenn diese später als 4 Stunden nach der Behandlung fallen. Anderenfalls ist die Behandlung zu wiederholen. Die Wiederverwendung der Gebinde ist verboten.
GHS09
GHS09
Achtung
Enthält 1,2- Benzisothiazol-3(2H). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Leere Gebinde gründlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr. Zur Entsorgung Mittelreste zur Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle oder Verkaufsstelle. Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.

Inhalt

51,7 % (755 g/l) Kaliumphosphonat

Zulassungsnummer

W-6841-5

UFI

VWHA-Q1VN-C00K-T7KX

Verpackungsgrössen

1 l für 200-500 l
1 l für 200-500 l

Füllmenge:
1 l für 200-500 l

Artikel-Nummer:
208234

EAN:
7640185982345

Füllmenge:

Artikel-Nummer:

EAN:

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