Allgemein
Wenn nicht anders genannt sind die Anwendungen als Spritzbehandlung auszuführen. Die Wassermenge für Giessabehandlungen beträgt bei Topf- und Containerpflanzen 100 ml/1 l Substrat oder für Boden 5–10 l/m².
Beeren
Brombeere: 0,4 % (40 ml/10 l Wasser) gegen Falscher Mehltau. Behandlungen im Abstand von 7–10 Tagen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50 % der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen. Wartefrist 3 Wochen.
Erdbeere allgemein: Maximal insgesamt 3 Spritz- und Giessbehandlungen pro Kultur und Jahr.
Erdbeere: 50 ml/100 m² (50 ml/100 l Wasser) zum Giessen gegen Lederfäule, Rhizomfäule und rote Wurzelfäule zur Anwendung vor der Blüte und nach der Ernte.
Erdbeere: 0,5 % (50 ml/10 l Wasser) als Spritzbehandlung gegen Lederfäule (Teilwirkung). Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen. Wartefrist 3 Wochen.
Himbeere: 0,4 % (40 ml/10 l Wasser) gegen Wurzelsterben der Himbeere. Anwendung zum Giessen oder Spritzen vor der Blüte oder nach der Ernte. Behandlungen im Abstand von 7–10 Tagen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50 % der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150–170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1 l/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Obst
Allgemein: Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 m³/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. Wartefrist 2 Wochen.
Apfel, Birne / Nashi: 0,2 % bei 32 ml/100 m² (20 ml/10 l Wasser bei 1,6 l Spritzbrühe für 10 m²) mit Teilwirkung gegen Schorf des Kernobsts ab Austrieb oder gegen Lagerschorf ab Stadium etwa 60 % der sortentypischen Fruchtgrösse erreicht bis Genussreife (BBCH 76–89).
Weinbau
Reben: 0,2 % bei 32 ml/100 m² (20 ml/10 l Wasser) gegen Falscher Mehltau (Teilwirkung) für Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Nachblüte (BBCH 71–81) und eine Referenzbrühemenge von bei 1,6 l Spritzbrühe für 10 m² (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4,5 m³/10 m². Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen. Die erste Behandlung muss unbedingt präventiv im 4–5-Blattstadium (BBCH 14–15) der Rebe erfolgen. Die Behandlung alle 8–12 Tage je nach Infektionsdruck wiederholen. Bei starkem Wachstum und kritischen Wetterbedingungen werden kürzere Spritzabstände empfohlen. Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Gemüse
Allgemein: In allen genannten Gemüsekulturen gegen Falscher Mehltau.
Artischocken: 35 ml/100 m² (35 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 3 Wochen.
Aubergine, Paprika: 40 ml/100 m² (40 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Maximal 5 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Baby-Leaf (Asteraceae), Salate (Asteraceae): 30 ml/100 m² (30 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Behandlungen im Abstand von 7–10 Tagen. Maximal 4 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 14 Tage.
Chicorée: 35 ml/100 m² (35 ml/10 l Wasser auf 100 m²). Maximal 4 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Gurken: 0,35 % bei 35 ml/100 m² (35 ml/10 l Wasser auf 100 m²) bei Infektionsgefahr. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Speisekürbisse (ungeniessbare Schale): 30 ml/100 m² (30 ml/10 l Wasser für 100 m²). Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 15 Tage.
Zierpflanzen
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst): 50 ml/100 m² (50 ml/10 l Wasser für 10 m²) zur Giess-Behandlung gegen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze (Teilwirkung gegen: B. cinerea, Chalara spp., Fusarium spp., Penicillium spp., Pythium spp., Rhizoctonia spp., Sclerotinia spp., etc.). Erste Behandlung bei der Pflanzung. Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Blumenkulturen und Grünpflanzen: 0,5 % (50 ml/10 l Wasser) zur Spritzbehandlung. Maximal 6 Behandlungen pro Kultur und Jahr.